Am 23. Mai 2009 jährte sich zum 60-sten Mal ein aus deutscher Sicht ganz besonderes Ereignis – die Verkündigung des Grundgesetzes. Für den Heimatverein ein willkommener Anlass, diesen ganz besonderen Tag mit einer Ausstellung ins allgemeine Bewusstsein zurückzurufen und ihn mit Hilfe von Informationstafeln, erhaltenen Zeitdokumenten, anschaulichen Grafiken und Flyer, sowie mit Fahnen und Gebrauchsgegenstände des damaligen täglichen Lebens (Stichwort: Tauschgegenstände) zu würdigen.
Anlässlich dieses Ereignisses lud der Heimatverein in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher Bürgerinnen und Bürger zur Eröffnungsfeier der Ausstellung „60 Jahre Grundgesetz“ am 23. Mai 2009 in die Alte St. Martinskirche nach Zeutern ein.
Die Agenda der gut besuchten Eröffnungsfeier beinhaltete neben der Begrüßung eine musikalische Eröffnung, einen Kurzvortrag mit dem Titel „Der Weg zum Grundgesetz“ von Herrn Dr. Waldis Greiselis, dem damaligen 1. Vorstand des Heimatvereins, einem Grußwort des damaligen Bürgermeisters und Ehrenbürgers der Gemeinde Ubstadt-Weiher Herrn Helmut Kritzer, das Singen des Deutschlandliedes sowie ein sich anschließender Rundgang durch die Ausstellung.
Am 23. Mai 1949 wurde in Bonn durch Konrad Adenauer, der damalige Präsident des Parlamentarischen Rates, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Wortlaut verkündet: „Gemäß Artikel 145 verkündige ich im Namen und im Auftrage des Parlamentarischen Rates, unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß Berlins, das Grundgesetz. Es tritt mit Ablauf des heutigen Tages in Kraft.“
Präambel
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
Die Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte bilden eine abschließende, nicht erweiterbare Aufzählung. Artikel 1 – Schutz der Menschenwürde: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. …
Historisches
Der Tag des Grundgesetzes ist der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949 und findet 2013 am 23. Mai statt. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die geltende „Verfassung der Deutschen“, ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz 1949 vom Parlamentarischen Rat für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Mit dem Namen „Grundgesetz“ wurde vor allem der vorübergehende Charakter des Verfassungstextes deutlich gemacht. Das Grundgesetz sollte als Provisorium solange gelten, bis die Teilung Deutschlands ein Ende fände. Anschließend sollte es durch eine Verfassung ersetzt werden, die sich die Bürger Deutschlands in freier Selbstbestimmung geben würden.
In den 40 Jahren Verfassungspraxis der Bundesrepublik erwies sich das Grundgesetz als ein Erfolgsmodell, so dass das Bedürfnis einer Neukonstituierung des wiedervereinigten Deutschlands bei Weitem nicht das Verlangen nach Kontinuität übersteigen konnte. Das Grundgesetz blieb, abgesehen von einigen geringfügigen Änderungen, in der bewährten Form erhalten. Das Grundgesetz ist nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden.
Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht. Das Bundesverfassungsgericht bewahrt als unabhängiges Verfassungsorgan die Funktion der Grundrechte, das politische und staatsorganisatorische System und entwickelt sie weiter. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in seiner heutigen Form ist eine perpetuierte und legitimierte Verfassung. Sie kann nur durch Beschluss einer neuen abgelöst werden.
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