Aus unserer Reihe „Schulwesen in Ubstadt-Weiher“ Heute: Schulwesen in Zeutern – Teil 1

Foto: Archiv Heimatverein

Die ersten schriftlichen Aufzeichnungen über das Schulwesen in Zeutern finden sich im Zeuterner Kirchenvisitationsbericht aus dem Jahre 1683. Hier wird über einen Schulmeister Johannes Georg Sauer berichtet. Ob und wie lange es vorher bereits einen Schulmeister gab, ist nicht bekannt.

Das größte Problem bei der Einsetzung eines Lehrers war immer die Bezahlung. In einem Bericht von 1695 wurde festgehalten, dass die Gemeinde nicht in der Lage war, einen eigenen Lehrer zu besolden. Nach den langen Kriegsjahren, in denen die Dörfer geplündert, gebrandschatzt und ausgeraubt wurden, waren die Kassen leer. Um einem Lehrer ein Auskommen zu ermöglichen, übertrug man ihm daher gerne auch Messner- und Organistenaufgaben. Mit diesen Betätigungsfeldern hatte er eine solide Lebensgrundlage.

Die Umsetzung der fürstbischöflichen Schulpflicht durch Kardinal Schönborn 1729 stellte eine weitere Herausforderung dar. Da die Arbeitskraft der Kinder dringend benötigt wurde, waren die Eltern nicht begeistert, ihre Kinder zur Schule zu schicken. In einem Schreiben an das bischöfliche Vikariat vom 13. März 1736 beklagt sich der Schulmeister, dass die Eltern ihre Kinder so schlecht in die Schule schicken, dass kaum 50 Kinder den Winter durch in der Schule waren, obwohl etwa 200 Kinder in Zeutern schulpflichtig seien. Der Schulmeister Liborius Braun sendet am 17. Januar 1756 gar ein Schreiben an das Vikariat Speyer und bittet darum, dass die Eltern Befehl erhalten, die schulpflichtigen Kinder winters und sommers fleißig zur Schule zu schicken. Später berichtet er weiter, dass der Befehl schlecht befolgt wurde: „Ein oder zwei Tage kommen sie und 14 Tage bleiben sie zu Hause, wo doch jederzeit die Schuld an den schlechten Kenntnissen dem Schulmeister auf das Gewissen gelegt wird.“

Hatte der Schulmeister wenig Kinder zu unterrichten, so erhielt er in der Zeit auch weniger Lohn, denn für jedes unterrichtete Kind erhielt er einen Kreuzer in der Woche. Nur ein Teil des Einkommens stand auf andere Weise fest.

Der Schulmeister erhielt im 18. Jahrhundert seinen Lohn von der Gemeinde in Naturalien: Pro Jahr 10 Malter Korn, 1 Ohm Wein und einen Acker von einem Viertel. Als Messner standen ihm nochmals 6 Ohm Wein als Zehnt zu.
Außerdem von jedem Bürger einen Laib Brot, soll heißen von je einem Kind wöchentlich einen Laib.

Als die Zahl der Lehrer wegen der zunehmenden Kinderzahl zu Beginn des 19. Jahrhunderts erhöht werden musste und der Zehnt und jede andere Naturbesoldung abgelöst wurden, ging der Schulzehnt an die Gemeinde über. 1841 hieß es: Gehalt des Hauptlehrers 200 Gulden, Gehalt des Unterlehrers 135 Gulden. Später ist zu lesen, dass jedem Hauptlehrer freie Wohnung, Schulgeld und ein Normalgehalt nach dem Gesetz vom März 1845 zusteht, welches komplett aus der Gemeindekasse bezahlt wird.

Die Gemeinde erhob zur Bestreitung der Schulkosten allerdings von den Bürgern Schulgeld, im Jahre 1852 für jedes Schulkind jährlich 24 Kreuzer. Im Laufe der Jahrhunderte war durch Stiftungen ein Schulfond entstanden, aus dem arme Kinder unterstützt und manche Schulbedürfnisse bestritten wurden.1851 erhielten so 109 „notorisch“ arme Kinder aus den Schulfondszinsen etwa 120 Gulden für Bücher, Schiefersteine und Schreibpapier.

Schluss folgt.

Autorin: Beate Harder

Quelle: Eugen Hollerbach, 1200 Jahre Zeutern

 

Right Menu Icon